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Quelle: erecht24.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ogulo GmbH

Stand: 12.08.2016

§ 1 GEGENSTAND

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung sämtlicher von der Ogulo GmbH (im Folgenden „Ogulo“ genannt) entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten Software, Datenbanken, Applikationen, Informationen, Musterverträge, Erläuterungen, Schulungen und sonstigen Dienste (im Folgenden „Dienste“ genannt). 

§ 2 VERTRÄGE NUR MIT UNTERNEHMERN UND KAUFLEUTEN

2.1 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute i.S.d. §14 BGB, bzw. §§1,2 HGB. Nur mit ihnen schließen wir wirksame Verträge, nicht hingegen mit Verbrauchern. 

§ 3 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1 Alle Leistungen von Ogulo erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Ogulo behält sich ausdrücklich vor, diese AGB aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, oder Marktänderungen zu aktualisieren und entsprechend anzupassen. 3.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden auf der offiziellen Homepage von Ogulo zugänglich gemacht. Sofern die Änderung aufgrund von Gesetzesänderungen erfolgt ist, oder dem Kunden keine bzw. unwesentliche Nachteile erwachsen, ist eine gesonderte Genehmigung nicht erforderlich. Bei wesentlichen Änderungen wird der Kunde zur Zustimmung zur neuen AGB aufgefordert. Erfolgt ein Widerspruch nicht innerhalb eines Kalendermonats, gilt die Genehmigung als erteilt. 3.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann gültig, wenn Ogulo deren Anwendung schriftlich bestätigt. 

§ 4 UNVERBINDLICHE ANGABEN, VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Alle Angaben zu unseren angebotenen Leistungen und Preisen, sei es auf unserer Internetpräsenz, unseren SocialMedia-Auftritten oder in sonstiger Weise, sind vor Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst nach ausdrücklicher Annahme/Bestätigung in Textform durch Ogulo als geschlossen. Eine Anwendung des §56 HGB auf die Rechtsverbindlichkeit von Angeboten und Rabatten vor Bestätigung durch Ogulo wird ausdrücklich ausgeschlossen. 4.2 – 4.4 4.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 

§ 5 LEISTUNGEN VON OGULO

5.1 Ogulo ermöglicht dem Kunden die Nutzung der bestehenden Ogulo-Dienste. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung von Ogulo. 5.2 Änderungen der Darstellung oder des Außenauftritts von Diensten, insbesondere Änderungen von Design, Inhalt oder werbender Gestaltung, behält Ogulo sich ausdrücklich vor. 5.3 Soweit Ogulo entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden bzw. von Dritten ergibt sich daraus nicht. 

§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, FÄLLIGKEIT UND VERZUG, AUFRECHNUNG, UNMÖGLICHKEIT

6.1 Die Vergütung von Ogulo wird in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes festgelegt. Die Leistungsbeschreibungen sind der jeweiligen Angebotsaufforderung oder der Homepage von Ogulo zu entnehmen. Alle Vergütungen von Ogulo in Euro sind Nettovergütungen, ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. 6.2 Soweit es sich beim angebotenen Dienst um eine wiederholt zu erbringende Leistung handelt, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus für den Folgemonat. 6.3 Rechnungsbeträge sind mit Rechnungszugang fällig. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen, wenn der Kunde nicht ein späteres Zugangsdatum nachweist. Verzug tritt 14 Tage nach Zugang einer Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet für den Fall, dass nicht anderweitige Regelungen innerhalb einer individuellen Leistungsbeschreibung oder eines individuellen Angebotes vereinbart worden sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Ogulo bleibt vorbehalten. 6.4 Kommt der Kunde in Zahlungsrückstand, so ist Ogulo berechtigt, die unverzügliche Zahlung sämtlicher bis zur nächstmöglichen Vertragsbeendigung anfallender Beträge zu verlangen und für alle weiteren Dienste Vorkasse zu verlangen. Soweit es sich bei Zahlungsrückständen nicht nur um unwesentliche Beträge handelt, ist Ogulo berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden. 6.5 Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen von Ogulo sind innerhalb von drei Monaten nach Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen. Hiernach ist die Geltendmachung von Einwendungen ausgeschlossen. 6.6 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Ogulo schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit Ogulo beruht. 6.7 Ist die Unmöglichkeit einer Leistung weder vom Kunden noch von Ogulo zu vertreten, so behält Ogulo einen Anspruch auf Vergütung der Leistungen gemäß des bestehenden Vertragsverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Unmöglichkeit. Vorübergehende Nutzungseinschränkungen begründen keine Unmöglichkeit (s. 8.3). 

§ 7 KÜNDIGUNG

7.1 Dauerschuldverhältnisse ohne feste Laufzeit sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende kündbar. 7.2 Alle abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse verlängern sich automatisch um den jeweilig gebuchten Leistungszeitraum, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Laufzeitende eine Kündigung erklärt wurde. Für den fristgerechten Zugang einer Kündigung trägt der Kündiger die Beweislast. Diese Kündigungsfrist und die automatische Verlängerung des gebuchten Leistungszeitraumes gelten subsidiär zu im Leistungsrahmenvertrag festgesetzten Absprachen. 7.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung gemäß §314 BGB bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Zahlungsunfähigkeit eintritt. 7.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

§ 8 HAFTUNG DURCH OGULO, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ogulo nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn Ogulo einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. 8.3 Unwesentliche Pflichtverletzungen sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegen Ogulo. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Kunden oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen. 8.4 Vertragliche Haftungsobergrenze für Schäden, die durch von Ogulo begangene Pflichverletzungen verursacht wurden, ist höchstens der Vertragswert. 8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters. 8.6 Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen. 8.7 8.8 Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht (beispielsweise für die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung). Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, sowie nicht die Voraussetzungen der 8.1 oder 8.2 vorliegen. 8.9 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, maximal jedoch auf die in 8.4 genannte Summe beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen der 8.1 oder 8.2 vorliegen. 8.10 Sämtliche Ansprüche, auch Mängelansprüche, verjähren innerhalb von einem Jahr. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Verjährung richtet sich in dem Fall nach den allgemeinen Bestimmungen. 

§ 9 NUTZUNG DURCH DRITTE

9.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dienste von Ogulo ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Dienste von Ogulo ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte zu veräußern, zu vermieten oder Dritten auf sonstige Art und Weise zur Nutzung zu überlassen. 9.2 Wird eine entsprechende Zustimmung erteilt, so hat der Kunde den Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Ogulo-Dienste einzuweisen und Ogulo von Ansprüchen des Dritten freizustellen. 9.3 Eine Zustimmung von Ogulo berechtigt den Kunden nicht, im Geschäftsverkehr selbst als Anbieter der Dienste aufzutreten. 9.4 Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des für den Dritten zur Nutzung der Dienste üblicherweise notwendigen Rahmenvertrages mit Ogulo als vereinbart. 

§ 10 SCHUTZRECHTE

10.1 Gewährleistung der Schutzrechte und Virenfreiheit  
Der Kunde gewährleistet, dass er im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Ogulo keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, die von ihm bereitgestellten bzw. hochgeladenen Materialien auf Viren o.ä. zu untersuchen. Eine Prüfpflicht von Ogulo besteht nicht. 

10.2 Schadensersatzansprüche von Ogulo  
Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter bzw. hochgeladener Materialien trägt ausschließlich der Kunde. Er stellt Ogulo auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bereitstellung rechtswidriger Materialien beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Richtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die notwendigen Kosten, die für Ogulo im Zusammenhang mit Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen. Für alle Schäden und Folgeschäden, die Ogulo durch den Upload infizierter Dateien durch den Kunden oder durch einen Verstoß gegen Rechte geistigen Eigentums Dritter entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich. 10.3 Verlängerung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Ogulo  
Freistellungs- bzw. Schadensersatzansprüche, die Ogulo nach einer Rechtsverletzung des Kunden gegen diesen zustehen, verjähren innerhalb von 10 Jahren. 

§ 11 NUTZUNGSRECHTE

11.1 Ogulo erhält mit der Nutzung der Dienste ein Nutzungsrecht zur Auswertung von Zahlen und Statistiken (wie z.B. die Anzahl aller eingestellter Immobilien, die Anzahl alle Nutzer etc.) Diese Zahlen dürfen von Ogulo anonymisiert verwendet werden. Dabei gewährleistet Ogulo, dass keinerlei Rückschlüsse auf den jeweiligen Kunden oder Datensatz genommen werden können. Weiterhin bleibt der Kunde Eigentümer der Daten. 11.2 Mit Vertragsabschluss erhält Ogulo das Recht, den Kunden als Referenz im Marketing zu nutzen. Dabei dürfen der Name, das Logo und die Produktversion genannt bzw. veröffentlicht werden. 

§ 12 DATENSCHUTZ

12.1 Mit Vertragsschluss willigt der Kunde der Verwendung und Erhebung der zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten ein. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten nach Vertragsbeendigung für Produktinformationen von Ogulo weiterverwendet werden dürfen. 12.2 Personenbezogene Daten werden von Ogulo nur verwendet, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten formlos mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Änderungen/Ergänzungen 
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 

13.2 Salvatorische Klausel  
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen unter Abwägung beiderseitiger Interessen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. 

13.3 Anwendbares Recht  
Auf die mit Ogulo geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Leistungen von einem anderen Land als Deutschland aus in Anspruch nimmt. 

13.4 Erfüllungsort, Gerichtsstand  
Erfüllungsort ist Köln. Für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit Ogulo oder im Zusammenhang mit einem zu Grunde liegenden Vertrag mit Ogulo ergeben, wird Köln als Gerichtsstand vereinbart. 

Bei Fragen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Ogulo GmbH
Im Mediapark 5d
50670 Köln

Tel. +49 (0) 221 / 954 919 – 0

Fax. +49 (0) 221 / 954919 – 56

Bei Fragen zum Datenschutz:

E-Mail: datenschutz@ogulo.de

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